Auswirkungen auf die Arbeiten unserer Kanzlei für Sie
20. März 2020

Derzeit stattfindende und kurzfristig geplante Außendiensteinsätze

Wir halten uns generell an die vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Verhaltensempfehlungen „COVID-19: Jetzt handeln, vorausschauend planen. Strategie-Ergänzung zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen (2. Update)“ vom 13. März 2020. Im Kern bedeutet das: Soziale Distanz schaffen. Außendiensteinsätze sind deshalb fast flächendeckend abgesagt.

Eine Leitlinie, die gerade uns Beratern durchaus schwerfällt. Denn der persönliche Kontakt zu Ihnen ist und bleibt uns sehr wichtig.

Wir haben durch unsere digitale Infrastruktur in den letzten Jahren die Möglichkeit geschaffen, Vor-Ort-Prüfungen weitestgehend in unser Büro bzw. ins Homeoffice unserer Mitarbeiter zu verlagern. So leisten auch wir unseren kleinen Beitrag, andere und uns selbst zu schützen. Natürlich achten wir hierbei nach wie vor auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Die veränderte Arbeitsweise kann allerdings nicht dauerhaft die Vor-Ort-Prüfung 1:1 ersetzen, insbesondere nicht persönliche Abstimmungen, kurze Nachfragen und Erklärungen. Doch angesichts der aktuellen Situation ist unser Vorgehen der beste Weg, um die Prüfungen bzw. Erstellungen Ihrer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen weitestgehend reibungsfrei durchzuführen.

Geplante kurzfristige Besprechungen mit unseren Mandanten

Besprechungen verlagern wir derzeit fast ausnahmslos auf Telefonkonferenzen oder Webmeetings.

Wir haben außerdem durch Auslagerung ins Homeoffice genügend Platz geschaffen, damit unsere sich im Büro befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend Einzelbüros nutzen können. Darüber hinaus haben wir einen konkreten Desinfektionsplan aufgestellt, der auch Türklinken und Treppengeländer beinhaltet, und vermeiden durch Arbeitsanweisungen und die räumliche Anordnung unserer Arbeitsplätze persönlichen Kontakt in zu geringem Abstand. Hierzu zählt auch das gemeinsame Telefonieren mittels einer einzigen Freisprechanlage. So beabsichtigen wir nach bestem Wissen und Gewissen, persönliche Besprechungen mit Mandanten in unserer Kanzlei zu ermöglichen, so sie in Einzelfällen unumgänglich sind.