Darlehensaufnahme bei der Hausbank und einer Bürgschaftsbank
20. März 2020

Im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Schutzschirm bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf EUR 2,5 Mio. verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird zudem auf 50 % erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von TEUR 250 eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.