Verlieren Mitarbeiter ihren Vergütungsanspruch, wenn Sie dem Arbeitsplatz fernbleiben, um eigene Kinder aufgrund einer virusbedingten Tagesstätten- oder Schulschließung betreuen?
20. März 2020

Grundsätzlich behalten Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch, wenn sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus persönlichen Gründen an der Arbeitsleistung gehindert sind. Hiervon umfasst ist auch die Betreuung von Kindern, wenn eine geplante Betreuung kurzfristig und ungeplant erforderlich geworden ist. Dies gilt auch für die aktuelle Situation von Kita- und Schulschließungen, jedenfalls für den Zeitraum von fünf Tagen. Die Arbeitnehmer haben jedoch die Pflicht, ihre Kinder nach Möglichkeit in die Obhut Dritter zu geben. Gelingt dies nicht, müssen sie für die Betreuung ggf. Urlaub nehmen. Auch die Vereinbarung einer unbezahlten Freistellung ist möglich.