Sind Arbeitnehmer auch im Home-Office gesetzlich unfallversichert?
23. März 2020

Auch im HomeOffice besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Es gibt aber einige Besonderheiten. Zum einen ist die Abgrenzung zwischen beruflicher Tätigkeit und privater Tätigkeit nicht immer eindeutig. Private Tätigkeiten sind nicht versichert. Zum Nachweis der Home-Office-Tätigkeit empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zur besseren Abgrenzung kann dabei eine feste Arbeitszeit im Home-Office vereinbart werden. Verlässt aber der Angestellte während der Arbeitszeit bspw. sein Arbeitszimmer, um sich ein Getränk aus der Küche zu holen, ist ein Unfall in Privaträumen wie Flur oder Küche – anders als in Betriebsräumen des Arbeitgebers – nicht versichert. Dies gilt auch für Toilettengänge oder den Weg zum Mittagessen. Wird dagegen innerhalb der Arbeitszeit bspw. Druckerpapier aus dem Keller geholt, ist dies grundsätzlich eine versicherte Tätigkeit. Ggf. kann der gesetzliche, im HomeOffice lückenhafte Versicherungsschutz durch eine private Absicherung ergänzt werden.