Herabsetzung und Stundung von Steuervorauszahlungen sowie Steuerrückzahlungen
27. März 2020

Die Finanzbehörden gewähren diverse Erleichterung für die Herabsetzung von Stundungen und Steuervorauszahlungen.

BMF und Länderfinanzminister haben beschlossen:

Herabsetzung von Vorauszahlungen

Lohnsteuer

Das Hessische Finanzministerium hat für Hessen entschieden:

Update 27.03.2020:

Das vom bayerischen Landesamt für Steuern entworfene Formular für die Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen (externer Link) darf inzwischen bundesweit verendet werden.

Sollten Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie doch bitte rechtzeitig vor dem nächsten Steuervorauszahlungstermin Kontakt mit uns auf, wenn Sie Einkommenseinbußen erwarten bzw. wenn Ihnen die notwendige Liquidität für die bereits festgesetzten Steuervorauszahlungen fehlt.