Im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Schutzschirm bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf EUR 2,5 Mio. verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird zudem auf 50 % erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von TEUR 250 eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
Darlehensaufnahme bei der Hausbank und einer Bürgschaftsbank
20. März 2020
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20. März 2020