Prüfen.
Wirtschaftsprüfung ist ein weites und sich im Wandel der Zeit stets veränderndes Betätigungsfeld. Noch vor einigen Jahren wurden in der klassischen Wirtschaftsprüfung im Wesentlichen Zahlen überprüft. Der Schwerpunkt hat sich hier verlagert. Moderne Wirtschaftsprüfung prüft vor allem die intern vorgegebenen Prozesse von Unternehmen und die Systeme zur Kontrolle dieser Prozesse. Dabei gilt es vor allem die Herausforderungen der Veränderung dieser Systeme durch die Digitalisierung anzunehmen. Wirtschaftsprüfung wird so von der im Mittelstand oft als bloße Pflicht angesehenen Aufgabe zum echten Erfolg für das Unternehmen.
Als mittelständische Kanzlei sehen wir unsere Aufgabe aber auch darin, die klassischen Techniken der Wirtschaftsprüfung nicht aus dem Auge zu verlieren. Der Jahresabschluss hat für uns noch immer eine herausragende Bedeutung: Er zeigt alle wesentlichen Aktivitäten eines Jahres aus wirtschaftlicher Sicht und ist deshalb eines der wichtigsten Informationsquellen für Geschäftsführung, Unternehmensinhaber, Geschäftspartner, Banken und Finanzamt. Hier ist die Richtigkeit der Zahlen gefragt. Manchmal auch im Kleinen. Und weil uns die Richtigkeit Ihrer Zahlen interessiert, sind wir nah dran an Ihrem Unternehmen.
Neben der klassischen Konzern- und Jahresabschlussprüfung nehmen wir auch Spezialprüfungen vor. So sind einige Prüfer unseres Prüferteams mit den Spezialitäten der IT-Prüfung vertraut; aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der von unseren Mandanten eingesetzten Systeme ziehen wir hier ggf. weitere Spezialisten hinzu. Andere unserer Prüfer führen digitale Datenanalysen durch.
- Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IAS/IFRS
- Prüfung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme
- IT-Prüfungen
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen nach Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)
- Prüferische Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen
- Gründungsprüfungen
- Verschmelzungsprüfungen
- Unternehmensbewertungen
- Unterschlagungsprüfungen
- Werthaltigkeitsprüfungen
- Prüfungen nach Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) unter Beachtung von Eigenbetriebssatzungen
- Prüfung von Reporting Packages für Konzernzwecke und Überleitungsrechnungen
- Beihilfeanträge zur Vermeidung von Carbon-Leakage gemäß BECV
- Prüfung der Angaben zur Befreiung von Konzessionsabgaben für Stromlieferungen gem. § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
- Ertragstestate und Anlagenzertifikate zur Sicherung der erhöhten Anfangsvergütung für Windkraftanlagen
Beraten.
Wir beraten Sie in Ihren außergewöhnlichen und täglichen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen über die Grenzen der Disziplinen hinweg. Unsere Berufsträger besetzen teilweise Spezialdisziplinen und teilweise die Schnittbereiche von Disziplinen, um Reibungsverluste in der Zusammenarbeit von Disziplinen zu vermeiden.
Steuerberatung
Im Bereich der Steuerberatung widmen wir uns der Erstellung von Jahresabschlüssen von nicht prüfungspflichtigen Gesellschaften sowie der Steuererklärungen von Unternehmen und Unternehmern. Außerdem stehen unsere erfahrenen Berufsträger und Prüfer unseren Mandanten für ihre immer wieder anfallenden Fragen außerhalb der Jahresabschlusserstellung zur Verfügung: von der einfachen einkommensteuerlichen Frage bis hin zu komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten aus dem internationalen Ertrag- oder Umsatzsteuerrecht.
Unsere Buchhaltungsabteilung erledigt zudem zuverlässig Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung.
- Erstellung sämtlicher inländischer Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Erstellung von Steuerbilanzen und Überleitungsrechnungen
- Laufende steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Aufstellung von Jahresabschlüssen
- Beratung zur Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen und Funktionsverlagerungen
- Vertretung vor Finanzbehörden einschließlich Mitwirkung und Abwicklung von steuerlichen Außenprüfungen
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzbehörden
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Unterstützung in Steuerstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Übernahme der Finanzbuchhaltung
- Übernahme der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Wirtschaftliche Beratung
Wirtschaftlich unterstützen wir Sie in Zeiten des Erfolgs und des Wachstums von der Investitionsentscheidung bis hin zum Finanzierungsgespräch. Obwohl wir ein Gros von überaus erfolgreichen und wachsenden Unternehmen und Unternehmern beraten dürfen, helfen wir auch Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage und unterstützen bei Gesprächen mit Banken, anderen Gläubigern und dem Finanzamt.
- Beratung bei Unternehmensgründungen, -kauf und -verkauf sowie Umstrukturierungen
- Unternehmensbewertungen
- Unternehmensanalysen (due-diligence-Prüfungen)
- Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
- Investitions-, Finanz- und Liquiditätsplanungen
- Finanzierungsberatungen
- Optimierung des Ratings nach Basel-II
- Unterstützung in Unternehmenskrisen und Sanierungsbemühungen
- Gutachterliche Tätigkeiten
- Unterstützung bei Bankengesprächen
Rechtsberatung
Auch Ihrer (wirtschafts-)rechtlichen Fragen nehmen wir uns an. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der Vertragserstellung und Vertragsprüfung sowie der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Ein guter Vertrag regelt nicht nur den Streitfall. Ein guter Vertrag berücksichtigt neben dem eigentlichen Vertragsziel und der Risikoverteilung zwischen den Parteien für den Streitfall auch die wirtschaftlichen Auswirkungen. Er unterlässt auch nie den Blick auf die Besteuerung, denn das Steuerrecht besteuert Lebenssachverhalte, sodass beinahe jeder Vertrag einen steuerrechtlichen Berührungspunkt hat. Ein guter Vertrag enthält zudem klare Handlungsanweisungen für die tatsächliche Vertragsabwicklung. Denn kommt es bei der Abwicklung nicht zum Streit, ist nach unserer Erfahrung das Risiko eines späteren Rechtsstreits gering.
Im Steuer- und Arbeitsrecht sind wir auch vor Gericht für Sie tätig.
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
- Immobilienkauf und -verkauf
- Arbeitsrecht des Arbeitgebers inkl. Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Miet- und Pachtverträge im Unternehmensbereich
- Unternehmenstransaktionen
Gestalten.
In mittelständischen Unternehmen ist Gestaltung immer wieder notwendig und vorteilhaft. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf drei Bereiche, in denen wir nicht nur beraten, sondern auch im persönlichen Austausch mit den Beteiligten stehen und umfassende Verträge gestalten.
Struktur
Strukturfragen stellen sich in regelmäßigen Abständen. Stimmt die Struktur noch mit den aktuellen Gegebenheiten überein? Die Auslöser für Gestaltungen sind vielfältig. Aus organisatorischen Gründen heraus wird meist über eine Vereinheitlichung, Verbreiterung, Vertiefung oder Verschlankung der bestehenden Unternehmensstruktur nachgedacht. Betriebswirtschaftliche Faktoren für Strukturfragen sind überwiegend bei Wachstum des Unternehmens oder Fokussierung auf bestimmte Geschäftsbereiche angebracht. Auch die ertrag- oder erbschaftsteuerliche Optimierung kann im Vordergrund der Überlegungen für Strukturfragen stehen. Rechtlich stehen dagegen meist Haftungsaspekte im Vordergrund.
Unabhängig vom Auslöser kann eine clevere Gestaltung jedoch nie ohne übergreifenden Blick auf Recht, Steuern und Betriebswirtschaft/Bilanzierung erfolgen.
- Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Einbringungen in Personen- und Kapitalgesellschaften durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge
- Vorbereitung der Gründung von Gesellschaften nebst Gesellschaftsverträgen
- Anwachsungserwerbe bei Personengesellschaften
- Kapitalerhöhungen und Herabsetzungen nebst Offenlegungsverpflichtungen
- Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern im Recht der Besteuerung der Personengesellschaften
Nachfolge
Die Regelung der Nachfolge in Unternehmen ist herausfordernd. Das gilt gerade für Familienunternehmen. Es stellt sich nicht nur die Frage nach der Geeignetheit der nächsten Generation für die Führung des Unternehmens. Vielmehr will auch der Übergang gestaltet werden: Der Einstieg muss tatsächlich ermöglicht und von den Mitarbeitern akzeptiert sein. Die Übertragung von Anteilen soll einkommensteuerlich neutral und erbschaft- und schenkungsteuerlich mit der geringstmöglichen Belastung vollzogen werden. Konflikten muss vorgebeugt werden. Das vorhandene Vermögen soll der nächsten Generation möglichst gleichmäßig zukommen. Solidarität soll zum Ausgleich von Ungleichheiten gefördert werden. Nicht selten wird hier eine Familienstrategie entwickelt, um persönliche und wirtschaftliche Belange aller Beteiligten in den Blick zu nehmen und um sodann juristisch und steuerlich bestmöglich zu agieren.
Zur Regelung der Nachfolge gehört aber nicht nur die Nachfolgeplanung, sondern auch die Abwicklung von Erbfällen mit ihren in Unternehmerkreisen oft komplexen gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen.
- Rechltiche, steuerliche und wirtschaftliche Nachfolgeplanung durch Entwerfen einer Familienstrategie
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen unter Berücksichtigung des Erbrechts nebst Erbschaftsteuerplanung
- Nachfolgeplanung durch vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen) nebst erbschaft- und schenkungsteuerlicher Vorausberechnung und Abwicklung
- Ehe- und Erbverträge zur Vermeidung einer (mittelbaren) wirtschaftlichen Belastung des Unternehmens
- Abwicklung der Erbschaftsteuererklärung sowie der Erklärungen zur Bewertung von Betriebsvermögen und Immobilien
- Streitschlichtung und Gestaltung im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
- Gestaltung und Besprechung von Nachfolgeklauseln
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Familiencharta
Transaktion
Transaktionsberatung findet beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie bei Joint-Ventures statt. Neben der Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien und der richtigen Beurteilung aller steuerlichen Auswirkungen liegt die große Herausforderung – wie auch in Erbfällen – in der Aufarbeitung bislang ungelöster Probleme. In der Transaktionsberatung spielen neben wirtschaftlichen Überlegungen Fragen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen – vor allem dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht dem Arbeitsrecht und dem allgemeinen Schuldrecht – eine große Rolle.
Wir unterstützen zudem bei der Kaufpreisfindung durch Gutachten nach IDW S1 und Due-Diligence-Prüfungen.
- Erstellung und Prüfung von Asset-Deals und Share-Deals
- Erstellung und Prüfung von Joint-Ventures
- Gründung von Projektgesellschaften
- Due-Diligence-Prüfungen zur Kaufpreisfindung und Risikobeurteilung
- Unternehmensbewertungen zur Kaufpreisfindung