Die Bundesregierung hat in ihrem Maßnahmenpaket beschlossen, Unternehmen auch über die KfW kurzfristig mit Liquidität zu versorgen. Die KfW wird dazu die bestehenden Programme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Im Kern geht es um Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis EUR 200 Mio. Kreditvolumen.
Darüber hinaus will die KfW für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein neues Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert. Sie betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Geplant ist zudem für diese Unternehmen das Anbieten konsortialer Strukturen über die KfW.
Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. Generell gilt bei allen bestehenden und künftigen Programmen der KfW wie bisher, dass die Beantragung über ihre Hausbank erfolgen muss.
Bei Bedarf beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und der hierfür erforderlichen Zusammenstellung sämtlicher dem Antrag beizufügenden Unterlagen.