Im Sinne der von der Regierung verfolgten Corona-Strategie der räumlichen Trennung von Menschen, bemühen sich derzeit aber viele Arbeitgeber initiativ, Home-Office-Arbeitsplätze einzurichten. Hier empfiehlt sich eine vertragliche Vereinbarung, die Erreichbarkeit, Stundenaufzeichnungspflichten, Auslagenersatzansprüche für Strom- und Telekommunikationskosten und ggf. Wegfall von im Betrieb geleisteten Sachbezügen regelt. Unternehmer sollten auch daran denken, dass sie mit Kunden ggf. Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen haben, deren Modalitäten natürlich auch im HomeOffice umgesetzt werden müssen. Auch Datenschutzvereinbarungen sind ggf. auf die Situation anzupassen.
Was muss bei der Einrichtung eines Home-Offices beachtet werden?
21. März 2020
Was muss bei der Einrichtung eines Home-Offices beachtet werden?
21. März 2020