Die Bundesregierung hat den KfW-Schnellkredit 2020 beschlossen. So soll insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen geholfen werden, besonders schnell an Liquidität zu kommen. Der KfW-Schnellkredit ergänzt die bestehenden Kreditangebote im Rahmen des Sonderprogramms 2020 und die Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen.
Voraussetzungen des KfW-Schnellkredits:
- Das Unternehmen hat mehr als 10 Beschäftigte.
- Das Unternehmen ist mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv.
- Das Unternehmen darf nicht schon am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten gewesen sein.
Kreditkonditionen:
- Volumen von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019,
- maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern
- maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit von 10 Jahren.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der Kredit kann ab dem 15. April 2020 bei der KfW über den Finanzierungspartner des Unternehmens (Hausbank) beantragt werden. Mit Vorbereitungshandlungen kann schon vorab begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.