KfW Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
10. April 2020

Die Bundesregierung hat den KfW-Schnellkredit 2020 beschlossen. So soll insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen geholfen werden, besonders schnell an Liquidität zu kommen. Der KfW-Schnellkredit ergänzt die bestehenden Kreditangebote im Rahmen des Sonderprogramms 2020 und die Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen.

Voraussetzungen des KfW-Schnellkredits:

Kreditkonditionen:

Der Kredit kann ab dem 15. April 2020 bei der KfW über den Finanzierungspartner des Unternehmens (Hausbank) beantragt werden. Mit Vorbereitungshandlungen kann schon vorab begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.