Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat Stellung bezogen, wie die Corona-Epidemie sich im Bereich der Jahresabschlussprüfung auswirkt.
Kurz gefasst bedeutet dies:
- In der Regel wird die Corona-Epidemie als wertbegründendes Ereignis einzustufen sein, sodass sich insofern zunächst keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss zum 31.12.2019 ergeben.
- Allerdings erfordert die Bilanzierung zu Fortführungswerten („Going-Concern“) eine positive Fortführungsprognose i. S. d. § 252 HGB (nicht deckungsgleich mit der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose). Dies hätte zumindest Auswirkungen auf den Prognosebericht als Teil des Lageberichts.