Arbeitgeber haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 31. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 steuerfreie Bonuszahlungen an Arbeitnehmer zu leisten:
- Es handelt sich bei dem Betrag von EUR 1.500,00 um einen Jahresbetrag.
- Der Betrag soll auch sozialversicherungsfrei bleiben.
- Der Betrag kann auch als Sachbezug gewährt werden.
- Der Betrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
- Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht hierunter.
Update 09.04.2020:
Heute hat das Bundesfinanzministerium ein entsprechendes Anwendungsschreiben (externer Link) veröffentlicht.
Update 30.05.2020:
Die Regelung zum steuerfreien Bonus ist aufgrund des Gesetzes vom 28.05.2020 inzwischen gesetzlich verankert im neuen § 3 Nr. 11a EStG.