Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie
30. Mai 2020

Der Bundestag hat am 29. Mai 2020 die seit zwei Wochen in der politischen Diskussion befindlichen weiteren Steuerhilfen beschlossen. Hierzu gehört auch eine Steuersatzsenkung für Gastronomiebetriebe in der Umsatzsteuer.

Bislang waren Speisen und Getränke, die vor Ort verzehrt wurden, mit 19 % zu versteuern; bei Angeboten zum Mitnehmen betrug der Steuersatz dagegen 7 %. Nunmehr ist der Steuersatz einheitlich auf 7 % gesenkt worden. Die Regelung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021.