Die Bundesregierung hat den sog. Wirtschaftsstabilisierungsfonds („WSF“) auf den Weg gebracht. Er besteht aus drei Säulen
- 400 Milliarden Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen von Unternehmen für höchstens fünf Jahre
- 100 Milliarden Euro für direkte staatliche Beteiligungen an Unternehmen z. B. durch nachrangige Schuldtitel, Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen, Wandelanleihen oder direkten Anteilserwerb (zur Kapitalstärkung von Unternehmen, sog. Rekapitalisierung, die allerdings nur bei einem wichtigen Interesse des Bundes an der Stabilisierung des Unternehmens und wenn sich der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt)
- 100 Milliarden Euro für Refinanzierung durch die KfW (KfW-Sonderprogramme)
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist eine Maßnahme zugunsten größerer Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
- mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
- mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt(Geprüft werden kann im Einzelfall aber auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.)
Unternehmen werden einen Antrag auf Unterstützung aus dem WSF an das Bundeswirtschaftsministerium stellen müssen. Dieser Antrag wird vom Bundesfinanz- und vom Bundeswirtschaftsministerium (bzw. einer von diesen Ministerien eingerichteten Stelle) beschieden. Dabei werden berücksichtigt:
- die Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands,
- die Dringlichkeit,
- die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb und
- der Grundsatzes des möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Das Bundesfinanzministerium wird ermächtigt, zahlreiche Detailfragen zur Gewährung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Weitere Informationen sollen sich in Kürze hier finden.