Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (Umsetzung des Konjunkturprogramms)
2. Juli 2020

Als Teil des Konjunkturpakets hat das Parlament am 29. Juni 2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet; hierdurch werden einige steuerliche Vorschriften angepasst, was finanzielle Hilfen für die Steuerpflichtigen bedeuten soll.

Auch im Privatbereich wird unterstützt: Eltern erhalten einmalig 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.