Grundsteuerreform – Vorerfassungslisten
27. Mai 2022

Wenn Sie Unternehmer sind und unsere Hilfeleistung bei der Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte in Anspruch nehmen möchten, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Zu Betriebsgrundstücken liegen und üblicherweise keine oder nur sehr wenige der notwendigen Angaben vor. Zudem Unterscheiden sich die notwendigen Angaben in den unterschiedlichen Bundsländern.

Wir stellen deshalb Vorerfassungslisten für Sie bereit, in denen Sie bereits jetzt mit der Arbeit beginnen können. Diese Vorerfassungslisten helfen uns bei der Erfassung der Werte auf unserer Internet-Plattform.

Bitte übersenden Sie uns die ausgefüllten Vorerfassungslisten. Nach Auswertung und Übernahme in die Plattform stellen wir Ihnen einen Link zur Verfügung, unter dem Sie alle Angaben noch einmal prüfen können. Sollten Sie dies wünschen, können Sie die Daten auch direkt auf unserer Plattform eintragen. Bitte senden Sie uns hierzu eine kurze Nachricht.

Vorerfassungslisten: